Zulassung:

„Alle Angaben: Ohne Gewähr und Unverbindlich“

Anmeldung:

Die Anmeldung Ihres Fahrzeugs muss in jenem politischen Bezirk erfolgen, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet. Innerhalb dieses Bezirks kann die Anmeldung in jeder beliebigen Zulassungsstelle erfolgen. 


Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Typenschein oder COC-Papier (CertificateofConformity: seit 1.Juli 2007 wird dieses Dokument erstellt, nachdem die Fahrzeugdaten in die Genehmigungsdatenbank eingespielt wurden)
  • Kaufvertrag  bzw. anderer Besitznachweis z.B. Leasingbestätigung oder  Einantwortungsurkunde
  • gültiges Prüfgutachten für Gebrauchtfahrzeuge (PKW oder Anhänger älter als 3 Jahre, LKW älter als 1 Jahr)
  • Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bei juristischen Personen
  • Versicherungsbestätigung
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Vollmacht, sofern jemanden in Ihrem Namen die Anmeldung durchführt.

Wahlmöglichkeit: Zulassungsschein als Papier-Dokument oder als Scheckkarte

Seit 1. Jänner 2011 wird der Zulassungsschein auf Wunsch auch im praktischen Scheckkartenformat ausgestellt. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit bei der Zulassung zwischen Papier und Karte zu wählen. Sie können sich im Rahmen der Anmeldung entscheiden oder auch danach jederzeit - der Antrag für einen Scheckkartenzulassungsschein kann unabhängig von der Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Die Kosten für die Produktion der Karte durch die Österreichische Staatsdruckerei betragen EUR 23,80 (zusätzlich zu den Kosten der Anmeldung).
Im Rahmen der Beantragung des Scheckkartenzulassungsscheins in der Zulassungsstelle erhalten Sie sofort eine vorläufige Papier-Version. Innerhalb von zwei Wochen wird der Scheckkartenzulassungsschein mit der Post ins Haus geliefert. Mit der Zustellung verliert die vorläufige Papier-Version ihre Gültigkeit. 


Abmeldung

Eine Abmeldung ist in jeder österreichischen Zulassungsstelle möglich - unabhängig vom Versicherungsunternehmen, das diese Stelle betreibt. Kosten fallen keine an, da bereits im Zuge der Anmeldung alle weiteren Kosten für Änderungen abgedeckt werden. 

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Typenschein oder COC-Papier (bei Wechselkennzeichen von allen Fahrzeugen)
  • Zulassungsschein (bei Wechselkennzeichen von allen Fahrzeugen)
  • Nummerntafeln
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Vollmacht (wenn Sie nicht selbst in der Zulassungsstelle erscheinen)

Bei Verlust Ihres Zulassungsscheins erhalten Sie gegen Vorlage des Typenscheins oder des COC-Papiers sowie eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. der Vollmacht unentgeltlich einen neuen Zulassungsschein. 

Bei Kennzeichenverlust machen Sie bitte umgehend eine polizeiliche Verlustanzeige. Sie erhalten dann gegen Vorlage des Typenscheins oder COC-Papiers, des Zulassungsscheins, Prüfgutachtens, evtl. vorhandener zweiter Nummerntafel, polizeilicher Anzeigenbestätigung sowie eines Ausweises bzw. einer Vollmacht und gegen eine Gebühr von EUR 23,00 Ihre neuen Kennzeichen. 


Datenänderung

Bitte achten Sie darauf, bei einer Änderung Ihres Hauptwohnsitzes oder einer Namensänderung Ihre Daten auch im Zulassungsschein und im Genehmigungsdokument (Typenschein, COC Papier) ändern zu lassen. Die Änderung kann in jeder für Ihren Bezirk beliehenen Zulassungsstelle erfolgen. Bitte legen Sie unbedingt einen Lichtbildausweis vor.
Die Kosten hierfür betragen Euro 1,10 für die Anfrage im zentralen Melderegister. 

Sofern es sich um einen Wohnsitzwechsel innerhalb desselben Behördenbezirks handelt, ist nur eine Änderung der Adresse notwendig. Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Behördenbezirk ist eine Ab- und Anmeldung bei vollen Kosten erforderlich. 

Bitte vergessen Sie auch nicht der Versicherung Ihren neuen Hauptwohnsitz oder Namen zu melden, damit Ihre Versicherungsdaten aktuell sind. 

Wunschkennzeichen

Im Falle eines Wunschkennzeichens benötigen Sie einen Antrag. Diese Reservierungsbestätigung ist im Verkehrsamt für Wien oder bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft  gegen eine Gebühr von EUR 228,30 zu beantragen.
Bei der Bestellung des Wunschkennzeichens in Ihrer Zulassungsstelle weisen Sie bitte diese Reservierungsbestätigung vor.
Das Recht zur Führung eines Wunschkennzeichens erlischt nach 15 Jahren und kann im Anschluss daran neu beantragt werden bzw. kann auf ein Standardkennzeichen umgestiegen werden.